E-Rechnung
Bei der neuen elektronischen Rechnung handelt es sich nicht mehr um eine einfache Rechnung, die in der Regel als PDF-Datei im Anhang einer E-Mail versendet wird.
Die ab 2025 gültige E-Rechnung muss gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, dass eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Formate XRechnung und ZuGFeRD erfüllen diese Anforderungen.
=>Eine Rechnung, die als PDF per E-Mail versendet wird, gilt nicht als E-Rechnung!
PDF-Rechnungen und Rechnungen in Papierform gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen“.
Ab 01.01.2025
Empfang von E Rechnung: jedes Unternehmen in B2B muss E Rechnungen empfangen können
Versand von E Rechnungen: jedes Unternahmen, aber mit Übergangsregelungen
Betroffen: Steuerpflichtige B2B Rechnungen in Inland (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise)